BaFin stoppt Ventus Energy: Welche P2P Plattformen sind ebenfalls bedroht?

Veröffentlicht von

Ventus Energy ist Geschichte. Der Bescheid der BaFin vom 5. Mai 2026, der die Plattform dazu aufgefordert hat das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln, hat eine nicht mehr aufzuhaltende Kettenreaktion ausgelöst.

In der Folge hat Ventus Energy am 11. Juni 2026 kommuniziert, dass der normale Geschäftsbetrieb eingestellt und dass eine geordnete Abwicklung eingeleitet werde.

Eine Frage, die mir seitdem relativ häufig gestellt wird: Welche anderen P2P Plattformen könnten jetzt ebenfalls davon betroffen sein?

Um diese Frage zu beantworten, habe ich mir zunächst die genauen Vorwürfe gegenüber Ventus Energy angesehen und anschließend die Vertragsstrukturen und Nutzungsverträge unterschiedlicher Plattformen ausgewertet.

In diesem Artikel gibt es den Versuch einer Anleitung, wie man als Anleger selbst versuchen kann das “BaFin-Risiko” zu bewerten und wie ich die Situation bei Bondora, Monefit SmartSaver, PeerBerry, Income Marketplace, Devon, Asterra Estate und Triple Dragon einschätze.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ist KEINE rechtliche Bewertung. Ich bin kein Anwalt und nichts hiervon ist Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Es geht mir in erster Linie darum die zugrunde liegenden Vorwürfe einzuordnen und verständlich zu machen, damit Anleger die Risiken bei anderen Plattformen besser bewerten können. Mögliche Fehler in der Bewertung sind nicht ausgeschlossen. Eine Haftung für die Richtigkeit der nachfolgenden Informationen wird nicht übernommen.

BaFin stoppt Ventus Energy

Mit Bescheid vom 5. Mai 2026 (öffentlich gemacht am 18. Mai 2026) hat die BaFin angeordnet, dass die Ventus Energy Group OÜ mit Sitz in der estnischen Hauptstadt Tallinn, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Warum hat die BaFin im Fall von Ventus Energy eingegriffen?

Nach Auffassung der deutschen Finanzaufsicht habe die Ventus Energy Group OÜ auf Basis von Darlehensverträgen mit Anlegern in Deutschland unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Form von Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit habe Ventus Energy ein Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ohne die dafür erforderliche Erlaubnis betrieben.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtete die Ventus Energy Group OÜ dann dazu, die von deutschen Anlegern angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Einlagengeschäft oder Forderungskauf?

Der zentrale Vorwurf gegenüber Ventus Energy lautet, dass die Plattform ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben habe. Schauen wir uns deshalb an, was genau als Einlagengeschäft definiert wird und welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen.

Die zentrale Norm ist hierfür § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG. Darin steht:

„die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft)“

Ein Einlagengeschäft liegt vereinfacht gesagt dann vor, wenn zwei Merkmale zusammenkommen:

Erstens: Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder. Das bedeutet, dass jemand Geld von Privatanlegern annimmt und dass die Rückzahlung an keine Bedingungen geknüpft sind. Also unabhängig davon, ob ein Projekt läuft, ob Kreditnehmer zahlen oder wie es dem Unternehmen wirtschaftlich geht.

Zweitens: Keine Verbriefung in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen. Sprich, der Anspruch ist kein Wertpapier.

Zwei Modelle, zwei Risiko-Profile

Im P2P-Markt gibt es im Wesentlichen zwei Modelle, an denen sich alles weitere entscheidet.

Modell 1: Eigenfinanzierung per Direktdarlehen. Die Plattform bzw. ihre Gruppe sammelt Geld ein, um damit eigene Vorhaben zu finanzieren, strukturiert als Darlehen. Der Anleger leiht das Geld also direkt der Plattform-Gruppe, die damit selbst zum unbedingten Rückzahlungsschuldner wird.

Modell 2: Forderungskauf bzw. Abtretung. Der Anleger kauft in diesem Fall eine Forderung gegenüber einer Drittpartei. Die Plattform ist nur Vermittler und Verwalter, nicht der Schuldner. Es wird also kein Geld als eigene Einlage angenommen, sondern es wird dadurch ein Forderungskauf organisiert.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht zwangsläufig ob eine Plattform reguliert ist oder nicht, sondern wer der Schuldner meiner Investition ist und ob die Rückzahlung unbedingt erfolgt.

Daraus ergeben sich zwei einfache Prüffragen, mit denen ich jede Plattform durchleuchte:

  • Bekomme ich mein Geld unbedingt von der Plattform zurück? Oder hängt die Rückzahlung an Bedingungen (etwa daran, dass ich im Insolvenzfall hinter allen anderen anstehe)?
  • Landet mein Geld im Vermögen der Plattform? Oder kaufe ich nur eine Forderung gegen einen Dritten, während mein Geld getrennt verwahrt liegt?

Ist die Plattform selbst der Schuldner und die Rückzahlung unbedingt, sind wir im Ventus-Lager. Kaufe ich eine Forderung gegen einen Dritten und hängt die Rückzahlung an dessen Zahlungsfähigkeit, sind wir im Forderungskauf-Lager. Mit dieser Brille gehe ich jetzt durch die einzelnen P2P Plattformen.


Der saubere Weg: Regulierte P2P Plattformen

Eine saubere Lösung besteht darin den lizensierten und regulierten Weg zu gehen. Schauen wir daher zunächst auf die “sicheren” P2P Plattformen.

MiFID-Wertpapierlizenz

Die in Lettland ansässigen P2P Plattformen besitzen durch die Bank weg Lizenzen als Investmentfirma und geben verbriefte Wertpapiere aus (Notes bzw. Asset-Backed Securities). Dazu gehören Mintos, TWINO, Viainvest, Debitum, Nectaro und Indemo.

Sobald der Anspruch als übertragbares Wertpapier verbrieft ist, greift das Wertpapier- und Prospektregime – und nicht der Einlagenbegriff.

ECSP-Crowdfunding-Lizenz

Der zweite Weg ist die Europäische Crowdfunding-Lizenz (ECSP), die unter anderem bei LANDE, Crowdpear, Estateguru oder Lendermarket vorhanden ist. Diese Lizenz erlaubt ausdrücklich die Vermittlung echter, unbedingt rückzahlbarer Darlehen.

Die ECSP-Verordnung verbietet es zudem eigene Projekte zu finanzieren oder verbundene Parteien als Projektträger zuzulassen. Stattdessen muss sich eine ECSP-Plattform dazu verpflichten als neutraler Vermittler zwischen Dritt-Projektträgern und seinen Anlegern zu sein.

Wer Geld für die eigenen Gesellschaften einsammelt, der kann diesen Weg also gar nicht gehen und landet zwangsläufig im unregulierten Direktdarlehens-Modell. Genau das ist der Punkt, an dem die nächste Plattform-Gruppe ins Spiel kommt.


Die WLS-Plattformen: Gleiche Struktur wie Ventus Energy?

Das Unternehmen White Label Solution (WLS; https://whitelabelsolution.eu/) ist ein Anbieter, der die Plattform-Technologie hinter Ventus Energy und anderen Plattformen wie Devon, Asterra Estate und Triple Dragon bereitstellt. CEO und Gesellschafter ist der Lette Toms Abele, ehemaliger Marketing-Chef von Ventus Energy.

Die naheliegende Vermutung: Gleiche Technik, gleiche Rechtsstruktur, gleiches Risiko.

Um das zu überprüfen habe ich mir die Darlehensverträge von Devon (Fassung vom 06.05.2025) und Asterra Estate (Fassung vom 31.07.2025) angesehen. Beide folgen dabei einer gemeinsamen Struktur: Der Anleger gewährt der Plattform-Gesellschaft direkt ein Darlehen, die Plattform reicht das Geld an die eigene Projekt- bzw. Entwicklergesellschaft weiter und der Rückzahlungsanspruch richtet sich unbedingt gegen die Plattform selbst.

Eine wichtige Einschränkung: Beide Verträge sollen zwischenzeitlich überarbeitet worden sein. Auf meine Nachfrage hat mir allerdings weder Devon noch Asterra eine aktuelle Fassung bereitgestellt. Beide Plattformen haben darauf verwiesen, dass die Vertragsunterlagen ausschließlich für investierende Anleger zugänglich seien.

Meine Analyse bezieht sich daher ausdrücklich auf die oben genannten, mir vorliegenden Fassungen. Ob die heutige Vertragsversion strukturell identisch ist, kann ich daher nicht abschließend verifizieren. Dass eine Plattform ihre Darlehensverträge gegenüber Interessenten unter Verschluss hält und erst nach dem Investment offenlegt, ist dabei für sich genommen schon ein Transparenzpunkt, den man im Hinterkopf behalten sollte.

Devon

Bei Devon ist der Sachverhalt relativ eindeutig. WLS-CEO Toms Abele hat im offiziellen Devon-Telegram-Chat erklärt:

“The platform is not regulated. The main reason is – the crowdfunding license does not allow raising funds for one’s own companies. MJL raises funds only for its own companies, structuring these as loans (not investments). Basically, the regulation and legal framework are the same as with Ventus Energy platform.”

Klarer geht es nicht und auch die mir vorliegende Vertragsfassung (06.05.2025) bestätigt es Wort für Wort. Schuldner des Anlegers ist die Devon OÜ selbst. Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, den Darlehensbetrag bis zum Laufzeitende zurückzuzahlen. Die Forderung rangiert ausdrücklich „pari passu“ mit anderen Gläubigern (Abschnitt 7.2.4). Also kein Rangrücktritt, der das Ganze in eine Vermögensanlage verwandeln würde.

Ventus-Energy-Bafin-Devon

Eine Besicherung ist im Standardfall nicht vorgesehen (Abschnitt 9: Ohne gesonderten Anhang keine Sicherheit).

Ventus-Energy-Bafin-Devon-P2P

Devon nimmt das Geld auf, um es an die konzerneigene Entwicklergesellschaft weiterzureichen (SG Jurmala Estate SIA, Projekt „AMBER PARK”, Teil der MJL-Gruppe). MJL Enterprises SIA übernimmt eine Gruppengarantie.

Fazit: Unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums, keine Verbriefung, keine Erlaubnis. Das erfüllt nach meiner Auffassung alle Merkmale des Einlagengeschäfts. Vorbehaltlich zwischenzeitlicher Vertragsänderungen ist Devon damit der Fall, bei dem die BaFin-Begründung am unmittelbarsten übertragbar ist.

Asterra Estate

Gemäß der mir vorliegenden Darlehensfassung (31.07.2025) gehört Asterra Estate ins selbe Lager wie Devon. Schuldner des Anlegers ist die Asterra Estate OÜ selbst. Das Unternehmen verpflichtet sich den Darlehensbetrag bis zum Laufzeitende zurückzuzahlen. Auch hier rangiert die Anlegerforderung ausdrücklich pari passu (Abschnitt 8.2.4). Sprich, kein Rangrücktritt.

Ventus-Energy-Bafin-Asterra-Estate

Asterra reicht das Geld an die eigene Tochter weiter (8 Solutions SIA, ausdrücklich „a subsidiary of the Borrower”), die das Projekt „Guest House” im Rahmen von Asteres Village hält. Asterra garantiert die Rückzahlung zusätzlich selbst.

Ein Unterschied zu Devon: Die Darlehen von Asterra sind mit Immobilien besichert, während Devon im Standardfall unbesichert ist. Das würde die Verwertungsaussichten im Ernstfall verbessern. An der regulatorischen Einordnung ändert sich daran aber nichts.

Fazit: Nach der von mir geprüften Fassung gehört Asterra Estate damit, genau wie Devon, ganz klar ins Ventus-Lager. Aber auch hier gilt der Vorbehalt, dass die Vertragsversion mittlerweile angepasst worden sein könnte und von der mir vorliegenden Fassung abweicht.

Triple Dragon Funding

Auch Triple Dragon läuft auf der WLS-Technik, gehört nach meiner Auffassung aber strukturell in ein völlig anderes Lager. Der Betreiber der Plattform, die Triple Dragon Funding S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg, wickelt die Darlehensverträge über einen Forderungskauf ab.

Das bedeutet, dass der Anleger per Abtretung einen Forderungsanspruch gegen einen Drittpartei erwirbt (Game- und App-Studios), übertragen durch einen externen Kreditgeber. Es handelt sich hierbei also nicht um ein Direktdarlehen an die Plattform selbst.

Ventus-Energy-Bafin-Triple-Dragon-Funding

Die Nutzungsbedingungen erklären die eingezahlten Gelder ausdrücklich für „not a deposit or any other type of taking of repayable funds”. Die Gelder werden getrennt vom eigenen Vermögen verwahrt und machen die Rückzahlung von der Performance des Kreditnehmers abhängig.

Fazit: Nach meinem Verständnis ist die BaFin-Begründung gegen Ventus Energy an dieser Stelle nicht übertragbar.


Die Forderungskäufer: Warum das KWG-Risiko nicht zutrifft

Damit sind wir bei der nächsten Gruppe, den klassischen Forderungskäufern. Das Geschäftsmodell ist dabei fast immer identisch und wird durch die folgenden Merkmale bestimmt:

  • Der Anleger kauft eine Forderung gegen Dritte,
  • die Plattform ist nicht der Schuldner,
  • die Kundengelder sind getrennt verwahrt,
  • die Rückzahlung ist an die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Kreditgebers gekoppelt.

Bondora Go & Grow

Bondora Go & Grow ist das Produkt mit dem einlagenähnlichsten Erscheinungsbild: Eine festgelegte Renditeerwartung von 6% p.a., tägliche Verzinsung, tägliche Verfügbarkeit. Betreiber des Produkts ist die Go&Grow OÜ, die mit lizenzierten Kreditgebern im Hintergrund zusammenarbeitet.

Wer bei Go & Grow investiert, der schließt keinen Darlehensvertrag mit Bondora ab und leiht der Plattform auch kein Geld. Stattdessen wird man rechtlicher Eigentümer von Bruchteilen an einem großen Pool von Kreditforderungen, die Bondora gegen die Endkreditnehmer hält. Das Geld wird demnach nicht zur Einlage bei Bondora, sondern dadurch werden Forderungen gekauft, die mir als Anleger gehören.

Ventus-Energy-Bafin-Bondora-Go-Grow

Entscheidend ist hierbei, dass es keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch gegenüber Bondora gibt. Die Liquidität entsteht über die Rückzahlung von Krediten, die ausdrücklich nicht garantiert ist. Das nicht-investierte Geld liegt zudem in einer Treuhand-Struktur, getrennt und unverzinst.

Fazit: Keine Parallele zu Ventus Energy. Im Gegenteil. Durch das Eigentum an segregierten Forderungen ist Go & Grow strukturell eines der sauberer aufgestellten Produkte im Vergleich.

Monefit SmartSaver

Monefit SmartSaver ist im Grunde eine Kopie von Bondora Go & Grow: Forderungskauf, bis zu 7,5% Rendite im flexiblen Hauptkonto, tägliche Verzinsung.

Technisch erwirbt man als Anleger auch hier per Assignment Agreement „SmartSaver Claims”, sprich Forderungen aus Konsumkreditverträgen, die Monefit anschließend für den Anleger verwaltet.

Ventus-Energy-Bafin-Monefit-SmartSaver

Fazit: Auf der KWG-Ebene ist das Ergebnis damit dasselbe wie bei Bondora. Keine Parallele zu Ventus Energy.

PeerBerry

PeerBerry besitzt einen der saubersten Forderungskauf-Verträge und gehört eindeutig in dieses Lager. Betreiber ist die PEERBERRY d.o.o. in Kroatien. Der Anleger kauft auf dem Marktplatz Forderungsansprüche vom Kreditgeber gegen eine Drittpartei (Kreditnehmer).

Ventus-Energy-Bafin-PeerBerry

Fazit: Die Anlegergelder werden getrennt verwahrt und PeerBerry handelt als bevollmächtigter Vertreter. Die Rückzahlung ist an die Zahlungen des Kreditgebers gekoppelt und ist ausdrücklich nicht garantiert. Kein Einlagengeschäft.

Income Marketplace

Auch Income Marketplace ist ein Lehrbuchbeispiel für das Forderungskauf-Modell: Der Anleger erwirbt per Assignment Agreement Forderungsrechte aus Krediten, die vom Marktplatz organisiert und von externen Kreditgebern bereitgestellt werden.

Ventus-Energy-Bafin-Income-Marketplace

Betreiber ist in diesem Fall die Income Company OÜ in Estland. Die Plattform ist aktuell noch unreguliert, weil der Forderungskauf nach estnischem Recht keine regulierte Finanztätigkeit ist.

Fazit: Income ist ausdrücklich nicht der Schuldner der erworbenen Forderungen. Die Absicherung (Rückkaufgarantie) bietet zudem der Kreditgeber an, nicht Income Marketplace. Nicht investierte Gelder werden treuhänderisch und getrennt verwahrt.


Fazit: Welche P2P Plattformen tragen das “BaFin-Risiko”?

Anders als in anderen Foren und Blogs behauptet, liegt die entscheidende Risikoachse meiner Auffassung nach nicht in der Frage „reguliert oder nicht?”, sondern „wer ist mein Schuldner und ist die Rückzahlung unbedingt?”

Demnach sortieren sich die „BaFin-Risiko-Plattformen“ fast von selbst.

Im Ventus-Lager stehen die WLS-Eigenfinanzierer, die Geld für die eigenen Gesellschaften als Darlehen einsammeln. Bei Devon und Asterra belegen das die mir vorliegenden Darlehensverträge. In beiden Fällen ist die Plattform-OÜ selbst der Schuldner, die Rückzahlung ist unbedingt und ausdrücklich pari passu (kein Rangrücktritt), und das Geld fließt per Weiterreichung an die eigene Projektgesellschaft.

Strukturell ist das exakt das gleiche Muster wie bei Ventus Energy. Jedoch mit dem Vorbehalt, dass beide Plattformen mir keine aktuelle, womöglich überarbeitete Vertragsfassung offengelegt haben.

Außerhalb dieses Risikos stehen die Forderungskäufer: Bondora, Monefit, PeerBerry, Income Marketplace und auch Triple Dragon. Diese Plattformen tragen das KWG-Einlagenrisiko nicht. Ihre realen Risiken liegen woanders: Kreditgeber-Bonität, Klumpenrisiko, Liquidität, etc.

Was heißt das in der Praxis für die Due Diligence von Anlegern? Wenn eine Plattform damit wirbt, Geld für die eigenen Vorhaben einzusammeln und das als „Darlehen” strukturiert – ohne Lizenz und ohne Verbriefung – dann ist das genau das Muster, das die BaFin bei Ventus getroffen hat.

Kaufst du dagegen eine Forderung gegen einen Dritten, verschiebt sich das Risiko vom Aufsichtsrecht hin zur Bonität dieses Dritten. Beides will bewertet werden, aber es sind verschiedene Fragen.

Und genau das ist der Punkt, der in der aufgeregten Diskussion nach dem Ventus-Bescheid oft untergeht: Ein lautes „welche Plattform ist die nächste?” hilft niemandem. Ein nüchterner Blick in die Verträge hingegen schon.


Weitere Informationen zu besprochenen P2P Plattformen

 

Hi, ich bin Denny! Auf diesem Blog, den ich im Januar 2019 gestartet habe, helfe ich Investoren dabei kluge und gut informierte Investitionsentscheidungen im Bereich der Geldanlage P2P Kredite zu treffen. Dafür beschäftige ich mich ausführlich mit den tagesaktuellen Geschäftsentwicklungen und dem übergeordneten Rendite- und Risikoprofil der einzelnen P2P Plattformen.

Mein Bestseller „Geldanlage P2P Kredite“ gilt in Fachkreisen als das beste deutschsprachige Finanzbuch zum gleichnamigen Thema.

5 Kommentare

  1. Devon hat doch seit 2 Wochen die Altverträge aktualisiert, rechtlich präzisiert und fordert Kunden zur Zustimmung auf. Damit dürfte es BaFin-konform sein.(?) Hast du die Aufforderung zur Zustimmung der neuen Verträge nicht bekommen? Die Prüfung ob die neuen Verträge damit konform sind kann ich in dem Beitrag hier nicht finden. Vielleicht könntest du das inhaltlich mit aufnehmen. VG

      1. Ich bin bei Devon und kann dir deswegen sagen, dass die Behauptungen zu Devon hier nicht mehr zutreffen. Für Bestandskunden, die den neuen geänderten Verträgen seit 09.06.26 zustimmen gelten neue, geänderte Vertragsbedingungen: “Important: Loan agreement renewal & action required” “As part of our ongoing commitment to regulatory compliance and alignment with market practices, we are introducing an updated version of the Devon Loan Agreement.

        This email outlines the key updates to the agreement and the action required from you by 23 June 2026. Main changes
        We have updated specific clauses to provide a much clearer explanation of the financing’s legal structure, the precise ranking of lenders’ claims, and the inherent risks associated with mezzanine financing.
        Here is a summary of the main changes:

        Removal of Clause 6.6 (Group Obligation);
        Removal of Clause 7.2.4 (Borrower’s representation that lender claims rank pari passu with other creditors);
        Addition of Clause 11 (Subordination);
        Addition of Clause 12 (Explanations Regarding Qualified Subordination with a Pre-Insolvency Enforcement Bar).
        The underlying business model remains completely unchanged. Devon loans will continue to finance projects within the MJL Enterprises group. The financing structure remains a mezzanine structure with subordinated lender claims, exactly as it has always been. These documentation updates simply ensure our legal text more accurately reflects this existing reality.

        Action required:
        Starting today, the renewal option will be available until 23 June 2026 at 11:00 UTC.

        When you log in to your Devon account, an info pop-up window will be displayed. It will include information about all your agreements, the option to approve the new version of the agreement, as well as detailed information about the changes introduced in the updated agreement.
        It is important for both the lenders and us that the agreements are aligned with the applicable legal framework, helping to safeguard both the business and the funding.

        Devon Team”

  2. Es kann sein, dass du Recht hast mit deiner Analyse. Aber wie soll ich jemandem glauben, dass er weiß, wie man mit Geld umgeht, wenn in jedem Video auf seinem Laptop ein 1860 München Aufkleber klebt. Scheinbar unterstützt du Unternehmungen, die nachweislich nicht mit Geld umgehen können. Wie soll ich dir glauben? Bist du glaubwürdig? Ich weiß es nicht. Videos rund ums Thema Geld sind ein sensibles Thema. Der 60 Aufkleber wirkt provokant und zeigt mir, dass du dich blind positioniert. Von gibt es keinen Klick auf einen Affiliate Link. Ich unterstütze auf keine Art Weise 1860 München. Auch nicht indirekt.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert